Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: So erhalten Sie die Weiter­bildungsförderung

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Grafik im Artikel “Skill Gap Analyse: Wie Unternehmen den Weiterbildungsbedarf ihrer Belegschaft effektiv feststellen“ zeigt das StackFuel Data-Literacy-Assessment (Symbolbild).

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Wissen ist teuer – und fehlendes Wissen kann Sie teuer zu stehen kommen. In einer Zeit ständiger Veränderungen und Innovationen sind Weiterbildungen deshalb essenziell, um sich am Markt zu behaupten. Mitarbeitende müssen geschult werden, aber fehlen dann im Betrieb und sorgen für hohe Kosten. Eine Herausforderung – die jetzt durch das aktualisierte Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber stark gemildert wird. Bis zu 100 Prozent Förderung von Weiterbildungs- und Lohnkosten übernimmt der Staat für Sie: Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie und Ihre Beschäftigten profitieren! 

Ziele der QCG-Förderung: Zukunftssicherung durch Weiterbildung 

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) verfolgt das Ziel, dass Arbeitnehmende schneller und häufiger Weiterbildungen wahrnehmen können und dass Arbeitgeber finanziell abgesichterter auf neue Entwicklungen reagieren können. Das QCG bietet dazu umfangreiche Förderungen von bis zu 100 Prozent für Weiterbildungs- und Lohnkosten. So können Unternehmen flexibler auf den Strukturwandel und die Digitalisierung reagieren, Quereinsteiger:innen und anderen Mitarbeitenden Perspektiven bieten und ihre Belegschaft zukunftsfit machen. Durch die Förderung ist auch eine Lohnfortzahlung bei einer Weiterbildung für Unternehmen leichter zu stemmen. 

Das Qualifizierungschancengesetz ist dabei eine Basis der Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit, den zweiten Teil bildet das Aus- und Weiterbildungsgesetz. Dieses passt das SGB III an: 

  • Verlängerung der Regelung zur Weiterbildung während Kurzarbeit 
  • Einführung des Mobilitätszuschusses 
  • Einführung des Qualifizierungsgeldes (siehe weiter unten im Text) 
  • Förderung außerbetrieblicher Berufsausbildung (seit 1. August 2024) 

Das umfangreiche Programm hat vor allem den Zweck, auf veränderte Bedingungen wie die Digitalisierung, aber auch wirtschaftliche Herausforderungen durch den Klimawandel zu reagieren. Zudem geht es darum, Menschen ohne Abschluss und in strukturschwachen Regionen leichter eine Aus- und Weiterbildungsperspektive zu ermöglichen. 

Im Fokus der Änderungen steht dabei das novellierte Qualifizierungschancengesetz, das seit April 2024 Arbeitgebern und Arbeitnehmern höhere Zuschüsse und einfachere Konditionen ermöglicht.  

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Wie nutzt das Qualifizierungschancengesetz mir als Arbeitgeber? 

Weiterbildungen ohne Förderung sind insbesondere für KMU eine extreme Belastung: Gerade bei Vollzeitweiterbildungen müssen Arbeitgeber die Weiterbildungskosten und die Lohnkosten tragen und dafür sorgen, dass die fehlende Arbeitskraft durch eine Vertretung, bspw. durch Leiharbeiter oder Honorarkräfte, ausgeglichen wird. 

Sie als Arbeitgeber profitieren vom Qualifizierungschancengesetz also ganz besonders: Bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 100 Prozent der Lohnkosten Ihres Mitarbeiters als Zuschuss zur Lohnfortzahlung in Weiterbildung können damit gefördert werden. Das gilt für Vollzeit- ebenso wie für Teilzeit-Weiterbildungen, die mindestens einen Umfang von 120 Stunden umfassen. 

So können Sie Ihren Mitarbeiter:innen attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnen, ohne eine finanzielle Mehrbelastung tragen zu müssen. Damit sichern Sie sich nicht nur zufriedene, sondern auch zukunftsfite Kolleg:innen, die Ihnen echte Vorteile gegenüber Ihren Marktteilnehmern sichern können. Denn: Das Qualifizierungschancengesetz fördert nur Weiterbildungen, die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden wirklich voranbringen, also beispielsweise bei den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung oder für nachgeholte Ausbildungsabschlüsse. 

Für welche Mitarbeitenden kann ich als Arbeitgeber die QCG-Förderung beantragen? 

Eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes richtet sich an Mitarbeitende der freien Wirtschaft. Hier können die allermeisten Kolleg:innen vom QCG profitieren. Von einer QCG-Förderung ausgeschlossen sind jedoch folgende Anstellungsverhältnisse: 

  • Geschäftsführer 
  • Azubis 
  • Geringfügig Beschäftigte 

Selbständige und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst können ebenfalls keine Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz beantragen. 

Viel wichtiger als die Ausnahmen sind jedoch die Kriterien, wie hoch konkret die Förderung ausfällt. Der eigentliche Anteil der Förderung ist vor allem von folgenden Voraussetzungen abhängig: 

  • Wie groß ist das Unternehmen? 
  • Wird mit der Weiterbildung ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt? 
  • Ist die oder der zu fördernde Beschäftigte über 45 Jahre alt oder schwerbehindert? 

So viel vorab: Eine Weiterbildung für Kolleg:innen über 45 Jahre und für Menschen mit einer Schwerbehinderung wird sogar für Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden zu 100 Prozent gefördert. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Text. 

Mögliche Themen der Weiterbildung mit QCG-Förderung 

Das Hauptkriterium des Qualifizierungschancengesetzes ist es, dass die avisierte Weiterbildung zukunftsgerichtet ist. Das bedeutet, sie muss mehr vermitteln als die für die Ausübung des aktuellen Berufs notwendigen Inhalte. 

Insbesondere stehen dabei Themen im Mittelpunkt, die sich mit den folgenden Megatrends beschäftigen: 

  • Strukturwandel 
  • Transformation 
  • Digitalisierung 

Die Themen von StackFuel passen beispielsweise perfekt zu den Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes. Mit dem Fokus auf Data Science, Data Analytics und auf Künstliche Intelligenz können sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende echte Wettbewerbsvorteile sichern. 

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Ein Beispiel: Der Kurs „Einführung in Data Science“ ist ein idealer Start, um auch mit großen Datenmengen umgehen und Erkenntnisse daraus gewinnen zu können. Insbesondere Unternehmen, die mit Kundendaten arbeiten, wie beispielsweise Online-Shops, oder auch mit Maschinendaten in der Industrie, können somit Effizienzpotenziale entdecken und ausschöpfen. Auch in den Bereichen Einkauf, Personal und besonders im Marketing können Datenprofis eine echte Bereicherung sein, die Chancen für mehr Effektivität heben.  

Des Weiteren sind Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig, die dabei helfen, das für den Markt notwendige Know-how mit dem eigenen Personal zu decken. Das bedeutet, das beispielsweise geringqualifizierte Kolleg:innen gefördert werden können, damit diese durch Weiterbildung neue Chancen erhalten. 

Tipp: Auch Weiterbildungen für Quereinsteiger oder bislang Berufsfremde können nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, was eine echte Chance im Recruiting darstellt! So können die umfangreichen Qualifizierungen leichter angeboten und finanziell besser gestemmt werden. In diesem YouTube-Video der Agentur für Arbeit kommt dazu ein Unternehmen aus Thüringen zu Wort. 

Diese Weiterbildungen werden über das Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber gefördert 

Die erste Voraussetzung für die Förderbarkeit einer Maßnahme ist, ob diese nach AZAV zertifiziert ist. Das bedeutet, dass die Weiterbildung den Anforderungen der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ entspricht. Auch der Träger selbst muss eine AZAV-Zertifizierung vorweisen. 

Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein: 

  • Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen – jedoch nicht zwingend am Stück. 
  • Die letzte vergleichbare Weiterbildung des Arbeitnehmers muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.  
  • Die Qualifikation muss inhaltlich zukunftsgerichtet sein, siehe vorherigen Abschnitt. 

Die eigentliche Weiterbildung kann dann in Teilzeit oder Vollzeit erfolgen. Auch ein Weiterbildungsprogramm aus mehreren Bildungsmaßnahmen kann förderfähig sein, wenn dies schlüssig begründet werden kann. 

Die Antragserstellung übernehmen Sie als Arbeitgeber. Die Anträge sind verhältnismäßig überschaubar und können auch als Sammelantrag beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Eine Voraussetzung bildet die Beratung durch den Arbeitgeberservice, der Ihnen auch Möglichkeiten und Grenzen der Förderung aufzeigt. 

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Beratung zum Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: So unterstützt Sie die Agentur für Arbeit 

Die Agentur für Arbeit ist die Behörde, die schlussendlich über den Antrag zur Förderung nach dem QCG entscheidet. Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur berät dazu im Vorfeld und nimmt Ihren Antrag auch entgegen. 

Tipp: Auch private Bildungsträger wie StackFuel beraten Sie gerne und bereiten Sie auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit und die Antragsstellung kompetent und unabhängig vor. 

Wie ist die Kostenübernahme gegenüber der Unternehmensgröße beim QCG gestaffelt? 

Die anteilige Kostenübernahme ist in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße gestaffelt. Dabei hat die Novellierung des Qualifizierungschancengesetzes 2024 durch Ampelkoalition kleinen und mittleren Unternehmen eine höhere Förderung ermöglicht: Zuvor haben Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden nur 25 Prozent der Kosten erstattet bekommen; nun erhalten Unternehmen bis zu 499 Beschäftigen sogar 50 Prozent Förderung. 

In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Förderhöhen in Bezug auf die Weiterbildungsart und die Betriebsgröße: 

 Abschlussorientierte Weiterbildungen, bspw. Berufsausbildungen Sonstige berufliche Weiterbildungen 
Betriebsgröße Alle Betriebsgrößen < 50 Beschäftigte 50-499 Beschäftigte Ab 500 Beschäftigte 
Übernahme Lehrgangskosten 100 % 100 % 50 % (100 % bei Vollendung des 45. Lebensjahrs oder bei Schwerbehinderung25 % 
Arbeitsentgelt-zuschuss Bis zu 100 % 75 % 50 % 25 % 

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihrem Mitarbeitenden ohne bisherigen Berufsabschluss eine Weiterbildung ermöglichen möchten, die ihm oder ihr das Nachholen eines Abschlusses ermöglicht, erhalten Sie also unabhängig von der Unternehmensgröße eine hundertprozentige Förderung. Sonstige berufliche Weiterbildungen erhalten eine Förderung in Höhe von 25 bis 100 Prozent. 

Eine weitere Neuerung ist seit 2024 des Qualifizierungsgeld. Es ermöglicht Arbeitgebern, ihre Arbeitnehmer:innen für eine Weiterbildung freizustellen. Die Kosten für die Weiterbildung muss der Arbeitgeber selbst tragen, für den Arbeitnehmer erhält er in der Zeit jedoch eine staatliche Entgeltersatzleistung über 60 (ohne Kinder im Haushalt) bzw. 67 Prozent (mit Kindern) des jeweiligen bisherigen Netto-Lohns.  

Besondere Chancen für kleine und mittlere Unternehmen bei der QCG-Förderung 

Die Staffelung der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz zeigt deutlich, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Mittelpunkt der Förderung stehen. Größere Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden können zwar ebenfalls gefördert werden, erhalten jedoch einen geringeren Förderanteil von nur 25 Prozent der Lehrgangs- und Arbeitsentgeltkosten. 

Kleinere und mittlere Unternehmen sind häufig weniger flexibel: Jede Kolleg:in wird gebraucht, die Arbeit ist viel und häufig fehlen die zeitlichen und finanziellen Kapazitäten, um umfassende und somit wirklich veränderungsfähige Weiterbildungen zu stemmen – die es jedoch in einer sich immer schneller verändernden, digitalen und datengetriebenen Welt braucht. Mit dem Qualifizierungschancengesetz erhalten daher KMU die Chance, sich am Markt zu behaupten, in dem Weiterbildungskosten und -nebenkosten übernommen werden. 

Voraussetzungen für weitere Zuschüsse über das Qualifizierungschancengesetz 

Die Höhe der Förderung ist zuallererst abhängig von der Unternehmensgröße, wie Sie unserer Tabelle weiter oben entnehmen können: Arbeitgeber mit bis zu 499 Mitarbeitenden können demnach nur noch 50 Prozent der Weiterbildungskosten und der Arbeitsentgeltkosten gefördert bekommen, wobei Unternehmen weniger als 50 Mitarbeitern 100 Prozent der Weiterbildungskosten und 75 Prozent des Arbeitsentgeltes erhalten. 

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So werden die Kosten für Weiterbildungen, die auf einen Berufsabschluss abzielen, zu 100 Prozent getragen, wenn der Mitarbeitende zuvor keinen Berufsabschluss hatte – das umfasst die eigentlichen Weiterbildungskosten ebenso wie die Lohnkosten. Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende, die über 45 Jahre alt sind und jene mit Schwerbehinderung, sind ebenfalls zu 100 Prozent förderfähig, solange der Arbeitgeber weniger als 500 Kolleg:innen beschäftigt. 

Zusätzliche fünf Prozent Förderhöhe können sich Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sichern, wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag vorliegen, die die betriebsbezogene Weiterbildung einschließt. 

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern beim Qualifizierungschancengesetz 

Die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes für Arbeitgeber sind deutlich: Bis zu 100 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung werden übernommen, Kosten für den ausfallenden Mitarbeiter ebenfalls gefördert. Aber entstehen daraus auch Rechte und Pflichten für die Arbeitnehmer? 

Zunächst einmal: Das Qualifizierungschancengesetz kennt kein „Grundrecht“ auf Weiterbildung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheiden nach wie vor frei und gemeinsam, ob und wann eine Weiterbildung sinnvoll ist. Die finanzielle Förderung erhält schlussendlich auch nicht der Arbeitnehmer, sondern sein Arbeitgeber. Der Mehrwert für den Arbeitnehmer liegt in der Weiterbildung selbst. 

In 14 der 16 Bundesländer (außer Sachsen und Bayern) haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich für eine Weiterbildung von der Arbeit für bis zu 10 Tage bezahlt freistellen zu lassen. Dabei ist es häufig nachrangig, ob dieser „Bildungsurlaub“ inhaltlich mit dem eigenen Beruf zu tun hat: Der Arbeitgeber muss ihn so oder so gewähren.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden stattdessen umfangreiche Weiterbildungen von 120 Stunden und mehr gefördert und die ausfallende Arbeitskraft dem Arbeitgeber insofern ausgeglichen, dass der Entgeltzuschuss einen Teil des Lohns trägt. Ein Anspruch auf Freistellung nach dem Qualifizierungschancengesetz besteht also nicht, jedoch können sowohl Weiterbildungen in Vollzeit als auch in Teilzeit gefördert werden. 

Auch eine „Weiterbildungspflicht“ entsteht nicht nur das Qualifizierungschancengesetz. Arbeitgeber können ihre Mitarbeitende nur dann zu einer Weiterbildung verpflichten, wenn diese unbedingt berufsrelevant ist, der Arbeitgeber also ein „sachliches Interesse“ daran hat. In dem Fall kann die Weiterbildung dann auch nach dem QCG gefördert werden – genauso wie eine Weiterbildung, die sich der Mitarbeitende freiwillig und selbständig ausgewählt hat.

QCG-Weiterbildungsförderung für Mitarbeitende in Kurzarbeit 

Eine Weiterbildungsförderung nach dem QCG ist für Mitarbeitende in Kurzarbeit ebenso möglich. Die möglichen Zuschüsse unterscheiden sich dabei nicht von den Beschäftigten, die kein Kurzarbeitergeld erhalten. Inwiefern für den Arbeitgeber ein Antrag auf Kurzarbeitergeld oder eine Förderung nach Qualifizierungschancengesetz sinnvoller ist, ist individuell und kann beispielsweise im Rahmen einer Beratung beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit geklärt werden. 

Weitere Verbesserungen mit dem Qualifizierungschancengesetz 

Mit seiner Einführung 2019 hat das Qualifizierungschancengesetz es Unternehmen erleichtert, auf veränderte Marktbedingungen, Transformationen und die Digitalisierung zu reagieren. Die Novellierung 2024 hat für eine weitere Verbesserung gesorgt: 

  • höhere Zuschüsse, 
  • feste Fördersätze und 
  • vereinfachte Förderkonditionen. 

So ist es KMU leichter gemacht worden, für Ihre wissbegierigen Mitarbeitenden attraktive Weiterbildungskonditionen zu schaffen. Auch Quereinsteiger:innen und Berufswechslern können so einfacher Jobperspektiven gegeben werden, da das finanzielle Risiko einer Langzeit-Weiterbildung nicht mehr allein auf den Schultern des Arbeitgebers lastet. Einen besonderen Mehrwert bietet das Qualifizierungschancengesetz aber Arbeitnehmern, die bislang keinen Abschluss hatten: Arbeitgeber können Maßnahme und Entgelt bis zu 100 Prozent fördern lassen, sodass hier im wahrsten Sinne Chancen entstehen. 

Aber auch für Arbeitgeber ist das QCG ein echter Gewinn: Die finanzielle Förderung für Weiterbildungen sind für KMU umfangreich und fair, die Themen kaum eingeschränkt und die Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit ist nicht zu umfangreich. Das QCG ist somit ein marktnahes Förderinstrument für alle Arbeitgeber, die sich den Veränderungen unserer Zeit stellen wollen, ohne das finanzielle Risiko allein tragen zu müssen. 

Mit kompetenten Mitarbeitern Technologiefortschritte umsetzen – dank dem Qualifizierungschancengesetz 

Die Vorteile des Qualifizierungschancengesetz sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vielfältig: 

  • Bis zu 100 Prozent Förderung von Weiterbildungs- und Lohnkosten 
  • Thematisch breit aufgestellt 
  • Überschaubare Antragsstellung 

Insbesondere seit der Novellierung im Jahr 2024 schafft es das QCG, ein Förderinstrument mit echtem Mehrwert für KMU zu sein. Es eignet sich dabei besonders für Mitarbeitende mit großer Neugier, für Quereinsteiger:innen und Menschen, die bislang keinen Berufsabschluss haben. Unternehmen können so den großen Themen unserer Zeit wie Strukturwandel und Digitalisierung selbstsicherer begegnen. 

Bildungsträger wie StackFuel können dabei helfen: Durch den innovativen und rein digitalen Lehransatz ist die Weiterbildung besonders flexibel. Mitarbeitende können so in Voll- oder Teilzeit wichtige Qualifikationen erlangen, insbesondere in den Bereichen Data Science, Datenanalyse und Programmierung. Unsere Angebote sind dabei kombinierbar und natürlich alle AZAV-zertifiziert: Arbeitgebende erhalten also bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten gefördert, ebenso wie eine Förderung zum Entgelt für die Zeiten, in denen die Arbeitskraft aufgrund der Teilnahme an Veranstaltungen ausfällt. Wir finden: Eine echte Win-Win-Situation!

Die wichtigsten Informationen – gesammelt in einem Dokument.

StackFuel ist einer der führenden Anbieter Deutschlands für digitale Weiterbildungsprogramme in den Bereichen Data & AI Literacy, 
Data Analytics & Data Science, künstliche Intelligenz und Programmieren.

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