Ob Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt alle, die sich im digitalen Wandel weiterentwickeln wollen. Die Förderung richtet sich an Personen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, und hilft Arbeitgebern, ihre Belegschaft fit für neue Technologien zu machen. Wie Du 2026 bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhältst, erfährst Du hier.
Förderung mit dem QCG: Chancen im digitalen Wandel
Das Qualifizierungschancengesetz, das im Januar 2019 in Kraft getreten ist, hilft Beschäftigten und Unternehmen, in Zeiten des technologischen Wandels beruflich Schritt zu halten.
Das QCG richtet sich gezielt an alle, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und eine berufliche Weiterbildung absolvieren möchten – unabhängig davon, ob der Impuls vom Mitarbeitenden oder vom Unternehmen ausgeht.
Das unterscheidet das QCG auch vom Bildungsgutschein: Während dieser vor allem Jobs sichern oder arbeitslose Menschen wieder in Arbeit bringen soll, ist das Qualifizierungschancengesetz orientiert an den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern. Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Arbeitnehmer, die neue Skills aufbauen wollen, um neue Technologien und Trends verstehen und anwenden zu können und an Arbeitgeber, die mit ihrem Team ihre Position am Markt mittels neuen Know-how sichern oder ausbauen wollen.
Da 2026 viele Branchen stärker denn je vom Strukturwandel betroffen sind und der Fachkräftemangel die Arbeitswelt prägt, gewinnen Weiterbildungen in Data, KI, IT und Automatisierung weiter an Bedeutung.
„Bis 2025 werden in etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt verschwinden, aber gleichzeitig entstehen 2,1 Millionen neue Jobs. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können”,
erklärte Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit und Soziales bei einer Rede zum Qualifizierungschancengesetz.
Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes
- Qualifizierung des Personals ohne hohe Zusatzkosten
- Übernahme von bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
- Entlastung für KMU
- Breites, digital ausgerichtetes Weiterbildungsangebot
- Motivation und Bindung der Mitarbeitenden
- Personal kostensparend qualifizieren
- Förderung der Weiterbildungskosten bis zu 100 Prozent
- Zuschüsse zum Arbeitslohn
- Ein vielfältiges Weiterbildungsangebot
- Mitarbeitermotivation erhöhen
Themengebiete für die Qualifikation über das Qualifizierungschancengesetz
Themengebiete für die Qualifikation über das QCG
Gefördert werden Weiterbildungen, die zukunftsgerichtete Kompetenzen vermitteln und über das hinausgehen, was im aktuellen Job ohnehin notwendig ist.
Förderfähig sind z. B.:
- Data Analytics, Data Science, KI
- Programmierung
- Automatisierung & Digitalisierung
- Technologien mit hohem Veränderungspotenzial für den Arbeitsmarkt
Thematisch ist die Förderung des Qualifizierungschancengesetzes also nicht eng eingegrenzt. Sogar Ausbildungen für Menschen, die bislang ohne Abschluss tätig waren, sind förderfähig.
Im Mittelpunkt stehen aber natürlich Weiterbildungsangebote, die aktuelle Themen der Digitalisierung in den Blick nehmen und Arbeitnehmer und Arbeitgebern fit für den Strukturwandel und neue Märkte machen. Die Angebote von StackFuel zum Beispiel drehen sich ganz um den Megatrend „Data“ und sind nach dem Qualifizierungschancengesetz förderfähig, egal ob beispielsweise als Data Scientist oder als Python Programmer.
Tipp: Auch Online-Weiterbildungen können nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert werden! Buche Dir eine kostenlose Beratung bei uns und informiere Dich zu deinen Möglichkeiten.
Umfang der Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz
Umfang der Weiterbildung
Eine QCG-Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen.
Diese können flexibel über längere Zeiträume oder in mehreren Modulen absolviert werden.
Längere Maßnahmen lohnen sich besonders: Die Förderung kann kombinieren
- Kosten der Weiterbildung und
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
So können auch Berufsabschlüsse nachgeholt werden, ohne finanzielle Nachteile.
Qualifizierungschancengesetz: Hintergrund, Ziele und Voraussetzungen
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Teil der so genannten Qualifizierungsoffensive. Am 1. Januar 2019 hat es das bisherige Programm WeGebAU abgelöst und ein breiteres Förderangebot für mehr Menschen geschaffen. 2024 hat die aktuelle Bundesregierung das Gesetz noch einmal angepasst und den Zugang zur Förderung vereinfacht. Mehr dazu erfährst Du weiter unten im Text.
Ziele des QCG
- Beschäftigte für Digitalisierung & KI qualifizieren
- Arbeitslosigkeit durch Strukturwandel vermeiden
- Fachkräftebasis sichern
- Unternehmen bei Transformationsprozessen unterstützen
Voraussetzungen
Die Förderung richtet sich an Personen, die:
- sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
- eine zukunftsgerichtete Weiterbildung absolvieren
- mindestens 120 Stunden investieren
- innerhalb der letzten zwei Jahre keine vergleichbare Weiterbildung abgeschlossen haben
- ein AZAV-zertifiziertes Bildungsangebot wählen
Eine Zertifizierung nach AZAV bedeutet, dass Anbieter und Angebot geprüft wurden und den Anforderungen der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ entsprechen. Das sichert auch die Qualität der Weiterbildung ab.

Welche Rollen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Förderung über das QCG?
Grundsätzlich kann jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte eine förderfähige Weiterbildung anstoßen. Den Antrag stellt jedoch ausschließlich der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Arbeitgeber-Service.
Arbeitgeber erhalten bis zu 100 % der Weiterbildungskosten erstattet, Beschäftigte erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Somit profitieren beide Seiten:
- Mitarbeitende qualifizieren sich weiter, ohne Lohneinbußen.
- Unternehmen können Personal zielgerichtet entwickeln, ohne große finanzielle Belastung.
Nicht förderfähig sind: Selbständige, Geschäftsführer:innen ohne Sozialversicherungspflicht, Azubis, Mini-Jobber und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Welche Kosten werden über das Qualifizierungschancengesetz übernommen?
Die Kosten werden im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz gestaffelt übernommen. So erhalten Unternehmen mit viel Personal pro Mitarbeiter:in weniger Förderung – die Fördersumme kann insgesamt dennoch hoch ausfallen. Auf dieser Grafik der Arbeitsagentur findest Du die Details dazu.
- < 50 Mitarbeitende: bis zu 100 % der Weiterbildungskosten + Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- 50–499 Mitarbeitende: bis zu 50 % der Kosten
- ≥ 500 Mitarbeitende: bis zu 25 % der Kosten
- Berufsabschluss-Weiterbildungen: immer 100 % Förderung, unabhängig von der Unternehmensgröße
Die exakten Fördersätze werden durch die Bundesagentur für Arbeit festgelegt.
Tipp: Wenn Du Dich beruflich weiterentwickeln willst und Dir Wissen zum Mega-Thema Data Science aneignen willst, kannst Du das mit dem Qualifizierungschancengesetz fördern lassen. Das gefällt auch dem Chef!
QCG-Förderung beantragen: So läuft der Antrag über die Agentur für Arbeit
Beschäftigte müssen selbst keinen Antrag stellen.
Ihre Aufgabe: Die Führungskraft oder HR-Abteilung vom Weiterbildungswunsch überzeugen.
Der Arbeitgeber reicht anschließend den Antrag bei der Agentur für Arbeit ein.
Die seit 2024 geltenden Vereinfachungen sorgen dafür, dass:
- Anträge kürzer und übersichtlicher sind
- Sammelanträge für mehrere Mitarbeitende möglich sind
- Entscheidungen schneller getroffen werden können
Abgefragt werden u. a.:
- Alter, Schulbildung und eventuelle Einschränkungen
- Unternehmensgröße
- Dauer und Umfang der Maßnahme
Nach der Bewilligung:
- Die Weiterbildung muss innerhalb von 3 Monaten starten
- Beschäftigte erhalten regulär ihr Gehalt
- Vollzeit oder Teilzeit ist möglich
Erfolgreich dank QCG: Alle Schritte zur Förderung
Um eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz zu erhalten, sind nur wenige Schritte nötig.
Wir fassen die wichtigsten zusammen:
- Recherchiere das Weiterbildungsangebot, das zu Dir passt und Dich zukunftsfit machen kann.
- Besprich Deinen Wunsch mit Deiner Vorgesetzten und weise auf die Möglichkeit hin, bis zu 100 Prozent der Kosten und Deines Gehalts fördern zu lassen.
- Dein Arbeitgeber kann nun die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz bei der Agentur für Arbeit beantragen.
- Nach einer Förderzusage muss die Weiterbildung binnen drei Monaten beginnen.
- Während der Weiterbildung erhältst Du weiterhin Dein Gehalt.
Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit erfolgt. Wichtig ist, dass sie insgesamt mindestens 120 Stunden erfasst.
Wer kann mich zur QCG Förderung beraten?
Es gibt vielfältige Beratungsangebote zum Qualifizierungschancengesetz. Die naheliegendste für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Aber auch viele Bildungsanbieter selbst bieten eine Beratung an und bringen ihre Erfahrung im Umgang mit Fördermittelgebern ein.

Tipp: StackFuel bietet ebenfalls eine kostenfreie Beratung für Unternehmen zu Fördermaßnahmen an, ebenso wie für Arbeitnehmer.
Änderung zum QCG 2024: Unbedingt beachten!
Wie bereits an früheren Stellen im Artikel erwähnt, hat die Bundesregierung das Qualifizierungschancengesetz erst 2024 angepasst, um den Anforderungen des Arbeitsmarkts besser gerecht zu werden. Das bedeutet:
- Es werden mehr Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt.
- Die Beantragung wurde vereinfacht.
- Es wird ein größerer Anteil der Lohnkosten übernommen.
- Die Staffelung der Unternehmensgröße wurde angepasst, wovon insbesondere kleine Unternehmen profitieren.
- Die Wartezeit auf eine Förderung wurde auf zwei Jahre verkürzt.
- Das neue Qualifizierungsgeld übernimmt einen festen Teil des Gehalts des Beschäftigten in Weiterbildung.
Die Novellierung des Qualifizierungschancengesetzes ermöglicht es Arbeitnehmern also, sich häufiger weiterzubilden und erleichtert es Arbeitgebern den Zugang zur Förderung.
QCG Förderung in NRW, Bayern & Co: Was muss ich regional beachten?
Da das Qualifizierungschancengesetz ein Bundesgesetz ist, sind die Förderrichtlinien in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Im Detail können sich Anträge oder Prozesse in den jeweiligen Agenturen für Arbeit zwar unterscheiden, die Förderhöhen und -regeln sind jedoch bundesweit gleich. Auch sind in allen Bundesländern die Arbeitgeber-Services der regionalen Agenturen für Arbeit für die Fördermittelentscheidung zuständig.
Unterschiede in Weiterbildungsförderung gibt es dennoch zwischen den einzelnen Bundesländern: So hatte das Bundesland Nordrhein-Westfalen bis 30. Juni 2024 noch eine eigene Landesförderung namens Bildungsscheck. Das Bundesland Bayern betreibt sein eigenes Weiterbildungsportal „Komm weiter“, auf dem man umfassende Informationen über regionale, aber auch bundesweite Förderungs- und Beratungsangebote findet.
Weiterführende Informationen zum QCG 2026
Weiterführende Informationen zum Qualifizierungschancengesetz findest Du natürlich bei der Agentur für Arbeit oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Schneller zum Ziel kommst Du aber mit einer kostenfreien Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von StackFuel. Melde Dich einfach für einen kostenlosen Beratungstermin an oder empfiehl das Angebot Deiner Chefin oder Deinem Chef.


