Qualifizierungs­chancengesetz: Förderung sichern 2024

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Grafik im Artikel “Skill Gap Analyse: Wie Unternehmen den Weiterbildungsbedarf ihrer Belegschaft effektiv feststellen“ zeigt das StackFuel Data-Literacy-Assessment (Symbolbild).

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Ob Angestellte oder Arbeitgeber: Das Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildungen für beide Seiten, um Jobs zu sichern und Wettbewerbsvorteile zu gewinnen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und wie Du bis zu 100% der Kosten gefördert bekommst, erfährst Du jetzt. 

Förderung mit dem QCG: Chancen im digitalen Wandel 

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) gibt es seit 2019 und soll Arbeitnehmern und Arbeitgebern dabei helfen, neues Wissen aufzubauen, um den digitalen Wandel als Chance nutzen zu können. 

Das unterscheidet das QCG auch vom Bildungsgutschein: Während dieser vor allem Jobs sichern oder arbeitslose Menschen wieder in Arbeit bringen soll, ist das Qualifizierungschancengesetz orientiert an den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern. Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Arbeitnehmer, die neue Skills aufbauen wollen, um neue Technologien und Trends verstehen und anwenden zu können und an Arbeitgeber, die mit ihrem Team ihre Position am Markt mittels neuen Know-how sichern oder ausbauen wollen. 

„Bis 2025 werden in etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt verschwinden, aber gleichzeitig entstehen 2,1 Millionen neue Jobs. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können”,

erklärte Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit und Soziales bei einer Rede zum Qualifizierungschancengesetz.

Die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes liegen auf der Hand: 

  • Personal kostensparend qualifizieren 
  • Förderung der Weiterbildungskosten bis zu 100 Prozent 
  • Zuschüsse zum Arbeitslohn 
  • Ein vielfältiges Weiterbildungsangebot 
  • Mitarbeitermotivation erhöhen 

Themengebiete für die Qualifikation über das Qualifizierungschancengesetz 

Die wichtigste Voraussetzung ist es, dass das Thema Deiner gewünschten Weiterbildung zukunftsgerichtet ist, Dir also nicht nur Fähigkeiten vermittelt, die für Deinen aktuellen Arbeitsplatz ohnehin nötig sind. 

Thematisch ist die Förderung des Qualifizierungschancengesetzes also nicht eng eingegrenzt. Sogar Ausbildungen für Menschen, die bislang ohne Abschluss tätig waren, sind förderfähig. 

Im Mittelpunkt stehen aber natürlich Weiterbildungsangebote, die aktuelle Themen der Digitalisierung in den Blick nehmen und Arbeitnehmer und Arbeitgebern fit für den Strukturwandel und neue Märkte machen. Die Angebote von StackFuel zum Beispiel drehen sich ganz um den Megatrend „Data“ und sind nach dem Qualifizierungschancengesetz förderfähig, egal ob beispielsweise als Data Scientist oder als Python Programmer

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Umfang der Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz 

Das Qualifizierungschancengesetz setzt voraus, dass mindestens 120 Stunden Zeit in eine Weiterbildung investiert werden müssen. Diese Dauer muss jedoch nicht am Stück erfolgen, sondern kann sich auch über weitere Zeiträume und mehrere kürzere Weiterbildungsabschnitte erstrecken. 

Längere Zeiträume lohnen sich zudem besonders: Da das Qualifizierungschancengesetz auch beispielsweise Lohnkosten bezuschusst, kann die Förderung besser genutzt werden, wenn die Dauer der Weiterbildung länger ist. So können auch Berufsabschlüsse gefördert und nachgeholt werden, ohne Zusatzkosten stemmen oder auf Gehalt verzichten zu müssen. 

Qualifizierungs­chancengesetz: Hintergrund, Ziele und Voraussetzungen 

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Teil der so genannten Qualifizierungsoffensive. Am 1. Januar 2019 hat es das bisherige Programm WeGebAU abgelöst und ein breiteres Förderangebot für mehr Menschen geschaffen. 2024 hat die aktuelle Bundesregierung das Gesetz noch einmal angepasst und den Zugang zur Förderung vereinfacht. Mehr dazu erfährst Du weiter unten im Text. 

Das Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist es, Arbeitgeber und Arbeitnehmer fit für die Digitalisierung zu machen. Mit der Förderung von Weiterbildungsangeboten und dem Bezuschussen von Lohnkosten erhöht sich die Bereitschaft, sich neue Kenntnisse systematisch anzueignen. So soll auch die Arbeitslosigkeit aufgrund des Strukturwandels vermieden und die Fachkräftebasis gesichert werden. 

Die Voraussetzungen für die Förderung sind dabei relativ niedrig: 

  • Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich nur an Beschäftigte. 
  • Die Qualifikation muss inhaltlich zukunftsgerichtet sein. 
  • Der Umfang der Qualifikation muss mindestens 120 Stunden umfassen. 
  • Die letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen. 
  • Der Bildungsanbieter und das Bildungsangebot müssen AZAV-zertifiziert sein. 

Eine Zertifizierung nach AZAV bedeutet, dass Anbieter und Angebot geprüft wurden und den Anforderungen der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ entsprechen. Das sichert auch die Qualität der Weiterbildung ab. 

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Welche Rollen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Förderung über das QCG? 

Nach dem Qualifizierungschancengesetz können alle zukunftsgerichteten Weiterbildungen gefördert werden, die ein Beschäftigter wahrnehmen möchte, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben hier also ein gemeinsames Interesse: Sich mit einer umfassenden Qualifizierung weiterzuentwickeln und dabei finanziell abgesichert zu sein. 

Ob die Mitarbeiterin oder ihr Chef die Weiterbildungsmaßnahme ausgesucht haben und fördern lassen wollen, spielt also keine Rolle. Den Antrag stellen kann jedoch nur der Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber bekommt bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten finanziert und der Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Lohnkosten. 

Das bedeutet aber nicht, dass vor allem der Arbeitgeber profitiert. In der Vergangenheit waren Chefs bei lange andauernden Weiterbildungen oft zurückhaltend: Neben dem Ausfall der Arbeitskraft mussten Kosten doppelt getragen werden. Der Lohn wurde weitergezahlt und die Aufwände für die Weiterbildung müssen zusätzlich gestemmt werden – insbesondere für kleinere Unternehmen eine echte Herausforderung. Das Qualifizierungschancengesetz verringert diesen Kostendruck erheblich, sodass Chef:innen eher bereit sind, Weiterbildungen zu genehmigen – und davon profitieren beide Seiten. 

Nicht nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert werden können Menschen, die nicht angestellt sind, also beispielsweise Geschäftsführer, Selbständige, Azubis, geringfügig Beschäftigte oder Arbeitnehmer:innen im Öffentlichen Dienst. 

Welche Kosten werden über das Qualifizierungschancengesetz übernommen? 

Die Kosten werden im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz gestaffelt übernommen. So erhalten Unternehmen mit viel Personal pro Mitarbeiter:in weniger Förderung – die Fördersumme kann insgesamt dennoch hoch ausfallen. Auf dieser Grafik der Arbeitsagentur findest Du die Details dazu.

Kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen können die Fortbildungskosten zu 100 Prozent geltend machen. Bei größeren Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiter:innen werden 50 Prozent der Kosten übernommen, bei älteren Arbeitnehmern ebenfalls bis zu 100 Prozent. Unternehmen mit über 500 Bediensteten können 25 Prozent der Kosten geltend machen und erhalten 25 % des Arbeitsentgeltzuschusses, also dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers inklusive dem Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen. 

Weiterbildungen, die zu einem Berufsschulabschluss führen können, werden unabhängig von der Unternehmensgröße zu 100 Prozent übernommen, zudem wird ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt geleistet. 

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Antrag stellen für die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz 

Für das Qualifizierungschancengesetz musst Du als Arbeitnehmer keinen Antrag bei einem Fördermittelgeber stellen. Du hast nur einen Job: Deine Vorgesetzte von Deiner zukunftsorientierten Weiterbildung zu überzeugen. 

Den Antrag übernimmt dann der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit. Mit der Gesetzesanpassung im Jahr 2024 wurden die Anträge vereinfacht. Außerdem können Förderungsanträge gesammelt eingereicht werden, sodass auch Förderungen für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig beantragt werden können. Das verringert den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten. 

Der Antrag selbst ist kurzgehalten: Nur knapp zwei Seiten müssen ausgefüllt und an die regional zuständige Agentur für Arbeit geschickt werden. Dabei werden vor allem Informationen abgefragt, die auch die Förderhöhe beeinflussen können, so zum Beispiel: 

  • Das Alter der oder des Beschäftigten 
  • Der Grad der Behinderung der oder des Beschäftigten 
  • Der Status der Schulbildung der oder des Beschäftigten 
  • Der Umfang der Weiterbildungsmaßnahme(n) 
  • Die Anzahl der Beschäftigten 

So können die Berater:innen bei der Agentur für Arbeit sich schneller einen Überblick über den Antrag verschaffen und eine Entscheidung über eine gesetzkonforme Förderung treffen.  

Erfolgreich dank QCG: Alle Schritte zur Förderung  

Um eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz zu erhalten, sind nur wenige Schritte nötig.

Wir fassen die wichtigsten zusammen: 

  1. Recherchiere das Weiterbildungsangebot, das zu Dir passt und Dich zukunftsfit machen kann. 
  2. Besprich Deinen Wunsch mit Deiner Vorgesetzten und weise auf die Möglichkeit hin, bis zu 100 Prozent der Kosten und Deines Gehalts fördern zu lassen. 
  3. Dein Arbeitgeber kann nun die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz bei der Agentur für Arbeit beantragen. 
  4. Nach einer Förderzusage muss die Weiterbildung binnen drei Monaten beginnen. 
  5. Während der Weiterbildung erhältst Du weiterhin Dein Gehalt. 

Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit erfolgt. Wichtig ist, dass sie insgesamt mindestens 120 Stunden erfasst.  

Wer kann mich zur QCG Förderung beraten? 

Es gibt vielfältige Beratungsangebote zum Qualifizierungschancengesetz. Die naheliegendste für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Aber auch viele Bildungsanbieter selbst bieten eine Beratung an und bringen ihre Erfahrung im Umgang mit Fördermittelgebern ein. 

So sicherst Du Dir die kostenfreie Weiterbildung: 1. Mit uns reden 2. Zusage 3. Los geht's

Tipp: StackFuel bietet ebenfalls eine kostenfreie Beratung für Unternehmen zu Fördermaßnahmen an, ebenso wie für Arbeitnehmer. 

Änderung zum QCG 2024: Unbedingt beachten! 

Wie bereits an früheren Stellen im Artikel erwähnt, hat die Bundesregierung das Qualifizierungschancengesetz erst 2024 angepasst, um den Anforderungen des Arbeitsmarkts besser gerecht zu werden. Das bedeutet: 

  • Es werden mehr Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt. 
  • Die Beantragung wurde vereinfacht. 
  • Es wird ein größerer Anteil der Lohnkosten übernommen. 
  • Die Staffelung der Unternehmensgröße wurde angepasst, wovon insbesondere kleine Unternehmen profitieren. 
  • Die Wartezeit auf eine Förderung wurde auf zwei Jahre verkürzt. 
  • Das neue Qualifizierungsgeld übernimmt einen festen Teil des Gehalts des Beschäftigten in Weiterbildung. 

Die Novellierung des Qualifizierungschancengesetzes ermöglicht es Arbeitnehmern also, sich häufiger weiterzubilden und erleichtert es Arbeitgebern den Zugang zur Förderung. 

QCG Förderung in NRW, Bayern & Co: Was muss ich regional beachten? 

Da das Qualifizierungschancengesetz ein Bundesgesetz ist, sind die Förderrichtlinien in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Im Detail können sich Anträge oder Prozesse in den jeweiligen Agenturen für Arbeit zwar unterscheiden, die Förderhöhen und -regeln sind jedoch bundesweit gleich. Auch sind in allen Bundesländern die Arbeitgeber-Services der regionalen Agenturen für Arbeit für die Fördermittelentscheidung zuständig. 

Unterschiede in Weiterbildungsförderung gibt es dennoch zwischen den einzelnen Bundesländern: So hatte das Bundesland Nordrhein-Westfalen bis 30. Juni 2024 noch eine eigene Landesförderung namens Bildungsscheck. Das Bundesland Bayern betreibt sein eigenes Weiterbildungsportal „Komm weiter“, auf dem man umfassende Informationen über regionale, aber auch bundesweite Förderungs- und Beratungsangebote findet. 

Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (QCG): Kostenloses Webinar 

So zugänglich und umfassend das Qualifizierungschancengesetz auch ist: Im Alltag als HR-Managerin oder Geschäftsführer gehen Weiterbildungsthemen leider auch unter. Dabei ist das Interesse an Fördermöglichkeiten, die zudem verhältnismäßig einfach zu beantragen sind, groß. 

In unserem 23-minütigen Webinar zum Qualifizierungschancengesetz bekommst Du deshalb alle wichtigen Informationen leicht zugänglich zusammengefasst. Das Webinar ist jederzeit verfügbar und kann ohne Anmeldung abgerufen werden. 

Qualifizierungschancengesetz und geförderte Weiterbildungen. Einfach erklärt, schnell beantragt, digital umgesetzt. Ein Webinar der StackFuel GmbH in Zusammenarbeit mit WBS Training.
Sieh Dir jetzt unser kostenloses Webinar zum Qualifizierungschancengesetz an.

In diesem Webinar beantwortet Expertin Ulrike Hullmann folgende häufig gestellte Fragen: 

  • Welche Änderungen bringt das QCG in der beruflichen Weiterbildungsförderung? 
  • Was umfasst die Förderung im Detail?​ 
  • Welche allgemeinen Fördervoraussetzungen gibt es? 
  • Wie kann ich eine Förderung beantragen? 

Weiterführende Informationen zum QCG 2024 

Weiterführende Informationen zum Qualifizierungschancengesetz findest Du natürlich bei der Agentur für Arbeit oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.  

Schneller zum Ziel kommst Du aber mit einer kostenfreien Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von StackFuel. Melde Dich einfach für einen kostenlosen Beratungstermin an oder empfiehl das Angebot Deiner Chefin oder Deinem Chef. 

Die wichtigsten Informationen – gesammelt in einem Dokument.

StackFuel ist einer der führenden Anbieter Deutschlands für digitale Weiterbildungsprogramme in den Bereichen Data & AI Literacy, 
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