Die Weiterbildungsprämie ist ein Bonus von bis zu 2.500 € für Geförderte, die eine BGS-finanzierte Umschulung erfolgreich abschließen: 1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung. Geregelt in § 87a SGB III. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es nicht. Voraussetzung ist eine Maßnahme mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. In diesem Artikel zeigen wir Dir die Voraussetzungen, die genauen Beträge, den Antragsweg in vier Schritten, und die zwei häufigsten Stolperfallen – damit Du den Bonus nicht aus Versehen liegen lässt.
Was ist die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie ist eine zusätzliche Geldleistung für Personen, die eine über den Bildungsgutschein (oder das Qualifizierungschancengesetz) geförderte Weiterbildung absolvieren. Geregelt in § 87a SGB III. Sie wird in zwei Tranchen ausgezahlt – jeweils nach bestandener Prüfung – und ist anrechnungsfrei. Das bedeutet: Sie kürzt kein ALG, kein Bürgergeld, keine andere Sozialleistung. Die 2.500 € landen netto bei Dir.
Wichtig zu verstehen: Die Weiterbildungsprämie ist nicht das Gleiche wie das Weiterbildungsgeld. Beide stehen im selben Paragraphen (§ 87a SGB III), aber sie sind zwei unterschiedliche Leistungen. Die Prämie ist eine Einmalzahlung nach bestandener Prüfung (1.000 € Zwischen, 1.500 € Abschluss). Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss von 150 € während der gesamten Maßnahmenlaufzeit – aber nur für ALG- oder Bürgergeld-Empfänger:innen, deren Maßnahme zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Bei einer zweijährigen Umschulung können beide Leistungen zusammen 2.500 € Prämie + 3.600 € Weiterbildungsgeld = bis zu 6.100 € on top zum Bildungsgutschein bringen.
Die Weiterbildungsprämie ist auch steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG. Du musst sie nicht in der Steuererklärung als Einnahme angeben, sie zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen. Das macht die Prämie zu einer der wenigen vollständig netto ausgezahlten Förderungen im SGB III.
„Die Weiterbildungsprämie wird in der Beratung oft als kleine Nebensache erwähnt – bis Leute merken, dass es um 2.500 € geht. Mein Tipp: gleich nach der Zwischenprüfung den Antrag rausschicken. Wer bis nach der Abschlussprüfung wartet, vergisst es oft.“ — Maria Schwenke · Beratungsteam StackFuel
1.000 € für die Zwischenprüfung – Voraussetzungen und Auszahlung
Die erste Tranche der Weiterbildungsprämie ist die 1.000-€-Zahlung nach bestandener Zwischenprüfung. Das gilt bei Umschulungen und vergleichbaren Maßnahmen, die formal eine Zwischenprüfung vorsehen – typischerweise Ausbildungsberufe nach Bundes- oder Landesrecht. § 87a SGB III spricht hier konkret von der „in den genannten Vorschriften geregelten Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung“.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Erstens, Deine Weiterbildung läuft über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III oder über das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III. Zweitens, die Maßnahme führt zu einem anerkannten Berufsabschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer. Drittens, Du hast die Zwischenprüfung bestanden – schriftlich bestätigt durch eine Prüfungsbescheinigung des Trägers oder der zuständigen Prüfstelle (zum Beispiel der IHK).
Auszahlung: 4 bis 8 Wochen nach Eingang des Antrags bei der Agentur für Arbeit. Der Betrag wird direkt auf Dein Bankkonto überwiesen. Du musst keine Verwendung nachweisen – das Geld steht Dir zur freien Verfügung.
1.500 € für die Abschlussprüfung – Voraussetzungen und Auszahlung
Die zweite Tranche ist die 1.500-€-Zahlung nach bestandener Abschlussprüfung. Die Voraussetzungen sind weitgehend dieselben wie bei der Zwischenprüfung: BGS- oder QCG-geförderte Maßnahme, anerkannter Berufsabschluss mit mindestens 2 Jahren Ausbildungsdauer, schriftliche Bestätigung der bestandenen Prüfung.
Wichtig zu wissen: Die beiden Anträge laufen separat. Wer schon die 1.000 € für die Zwischenprüfung erhalten hat, bekommt die 1.500 € nicht automatisch nachgeschoben. Du musst nach der Abschlussprüfung einen zweiten Antrag stellen – wieder mit Prüfungsbescheinigung. Dieser Schritt wird in der Praxis oft vergessen, weil Leute denken, die Prämie sei eine Pauschalzahlung.
Auch hier gilt: 4 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit, direkte Überweisung auf Dein Bankkonto, anrechnungsfrei zu allen anderen Sozialleistungen, steuerfrei. Wenn Du eine zweijährige Umschulung erfolgreich abschließt, sind das insgesamt 2.500 € netto in Deine Tasche.
Die folgende Übersicht fasst beide Tranchen zusammen:
| Prüfung | Höhe | Wann ausgezahlt | Antrag erforderlich |
|---|---|---|---|
| Zwischenprüfung | 1.000 € | 4 bis 8 Wochen nach Prüfungseingang | Ja, formlos oder mit AfA-Formblatt |
| Abschlussprüfung | 1.500 € | 4 bis 8 Wochen nach Prüfungseingang | Ja, separat vom Zwischenprüfungs-Antrag |
| Gesamt | 2.500 € | – | Zwei separate Anträge |
Wer hat Anspruch auf die Weiterbildungsprämie?
Anspruch auf die Weiterbildungsprämie haben nur Personen, deren Weiterbildung drei zentrale Voraussetzungen erfüllt. Diese sind in § 87a Abs. 1 SGB III geregelt und gelten kumulativ – wer eine der drei nicht erfüllt, bekommt die Prämie nicht.
Voraussetzung 1: Förderung über § 81 oder § 82 SGB III
Deine Weiterbildung muss über einen Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) oder das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) gefördert sein. Wer privat finanziert oder über Aufstiegs-BAföG fördert, hat keinen Anspruch auf die Weiterbildungsprämie. Die genauen drei Voraussetzungs-Bereiche für den Bildungsgutschein haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst.
Voraussetzung 2: Anerkannter Berufsabschluss mit min. 2 Jahren Ausbildungsdauer
Die Weiterbildung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss in einem Ausbildungsberuf führen, für den nach Bundes- oder Landesrecht eine Mindest-Ausbildungsdauer von zwei Jahren vorgeschrieben ist. Konkrete Beispiele für qualifizierende Maßnahmen: Umschulungen zur Kauffrau für Büromanagement, Umschulungen zum Fachinformatiker, Teilqualifizierungen mit anerkanntem Berufsabschluss, Vorbereitung auf Externen- oder Nichtschülerprüfungen.
Wichtige Klarstellung – viele kurze Maßnahmen qualifizieren nicht. Das betrifft insbesondere: Anpassungsweiterbildungen (zertifikatsbasiert, ohne anerkannten Berufsabschluss), kurze Bootcamps (typischerweise 12 bis 26 Wochen), Sprachkurse, Bewerbungstrainings, reine Zertifikatskurse ohne Berufsabschluss-Komponente. Wenn Deine Maßnahme weniger als zwei Jahre dauert und/oder mit einem Zertifikat statt einem anerkannten Berufsabschluss endet, greift die Weiterbildungsprämie in der Regel nicht – die Kursgebühren werden aber dennoch zu 100 Prozent über den Bildungsgutschein übernommen. Ehrlich gesagt: Prüf vor der Anmeldung, ob Deine konkrete Maßnahme förderprämienfähig ist.
Voraussetzung 3: Bestandene Prüfung
Du musst die Prüfung tatsächlich bestanden haben – nicht teilgenommen, nicht aufgehört. Der Beleg ist die offizielle Prüfungsbescheinigung der Prüfstelle. Wenn Du die Prüfung nicht bestehst, gibt es keine Prämie für diese Prüfung. Eine Wiederholungsprüfung qualifiziert allerdings, sobald sie bestanden ist – die Prämie wird dann auf Antrag nach der erfolgreichen Wiederholung gezahlt.
Weiterbildungsprämie beantragen – in 4 Schritten zum Bonus
Die Antragstellung ist mechanisch unkompliziert, aber sie passiert nicht automatisch. Hier sind die vier Schritte, die Du nach bestandener Prüfung gehen musst.
Schritt 1: Prüfungsbescheinigung beim Träger anfordern
Sofort nach bestandener Prüfung. Du brauchst ein offizielles Dokument der Prüfstelle (Träger, IHK, oder vergleichbare Stelle) mit Datum, Prüfungsergebnis und Stempel. Bei der IHK bekommst Du dieses Dokument in der Regel automatisch innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach der Prüfung – frag aber nach, falls es länger dauert.
Schritt 2: Antrag bei Deiner AfA-Vermittler:in einreichen
Der Antrag geht schriftlich an die Agentur für Arbeit, die ursprünglich Deinen Bildungsgutschein ausgestellt hat. Es gibt zwei Wege: formlos (ein einseitiges Schreiben mit Bezug auf Deinen ursprünglichen BGS und der Prüfungsbescheinigung als Anhang), oder mit dem offiziellen AfA-Formblatt. Beides ist gültig. Die formlose Variante ist meistens schneller, weil Du nicht erst auf das Formblatt warten musst. Die offizielle Info der Agentur für Arbeit zur Weiterbildungsprämie hilft Dir bei den Details.
Schritt 3: 12-Monats-Frist beachten ab Prüfungstag
Du hast in der Regel 12 Monate Zeit ab dem Tag der bestandenen Prüfung, um den Antrag zu stellen. Versäumte Frist heißt verlorene Prämie. Das ist die häufigste Stolperfalle bei der Weiterbildungsprämie – wir sehen sie in der Beratung regelmäßig. Also: gleich nach der Prüfung den Antrag rausschicken, nicht auf später verschieben.
Schritt 4: Bei Bewilligung kommt der Betrag direkt auf Dein Konto
4 bis 8 Wochen nach Eingang des Antrags überweist die AfA Dir die Prämie direkt aufs Bankkonto. Du musst nichts weiter tun – keine Quittungen einreichen, keine Verwendung nachweisen. Wenn die AfA Deinen Antrag verspätet bearbeitet oder ablehnt, hast Du innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit, Widerspruch nach § 84 SGB X einzulegen – die Vorgehensweise ist dieselbe wie bei einem abgelehnten Bildungsgutschein.
Du brauchst Hilfe beim Antrag oder bei der Frage, ob Deine Maßnahme die Prämie-Voraussetzungen erfüllt? In einer kostenlosen Beratung schauen wir gemeinsam, was bei Dir konkret in Frage kommt.
Die zwei häufigsten Stolperfallen
In der Beratungspraxis sehen wir zwei wiederkehrende Probleme bei der Weiterbildungsprämie.
Erstens: Maßnahme unter 2 Jahren. Wer einen kurzen Bootcamp oder Zertifikatskurs absolviert hat, geht in der Regel davon aus, dass die Prämie greift – tut sie nicht. Die Zwei-Jahres-Schwelle ist hart und gilt für die Ausbildungsdauer des Berufes, nicht für die Dauer Deiner konkreten Maßnahme. Wer also einen Beruf in verkürzter Form lernt (etwa Fachinformatik in 12 Monaten statt 36), kommt trotzdem in Frage, weil die zugrundeliegende Berufsausbildung als 36-Monats-Beruf definiert ist. Wer aber ein 12-wöchiges Data-Analyst-Bootcamp absolviert – ohne dass es zu einem anerkannten Ausbildungsberuf führt – fällt durch.
Zweitens: Antragsfrist verpasst. Die 12-Monats-Frist ab Prüfungstag wird in der Praxis erstaunlich oft überschritten. Das passiert, wenn Leute nach der Abschlussprüfung in einen neuen Job einsteigen und die Weiterbildungsphase abschließen wollen – und dabei den Antrag vergessen. Bei verspätetem Antrag ist die Prämie in der Regel verloren. In Härtefällen (Krankheit, familiäre Notlage) kann Widerspruch nach § 84 SGB X Sinn ergeben, aber das ist Einzelfall-Material. Die Logik der Widerspruchsführung haben wir in unserem Artikel über die 5 häufigsten Ablehnungsgründe beim Bildungsgutschein im Detail erklärt – sie lässt sich auf die Weiterbildungsprämie übertragen.
Häufige Fragen
Was ist die Weiterbildungsprämie? Die Weiterbildungsprämie ist ein Bonus von insgesamt bis zu 2.500 € für Personen, die eine über den Bildungsgutschein oder das Qualifizierungschancengesetz geförderte Umschulung erfolgreich abschließen. 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung, 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung. Geregelt in § 87a SGB III, anrechnungsfrei zu anderen Sozialleistungen, steuerfrei.
Wer hat Anspruch auf die Weiterbildungsprämie? BGS- oder QCG-Geförderte, deren Weiterbildung zu einem anerkannten Berufsabschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt. Kurze Bootcamps und Zertifikatskurse ohne Berufsabschluss qualifizieren in der Regel nicht – auch wenn die Kurskosten über den Bildungsgutschein zu 100 Prozent gedeckt sind.
Wie viel beträgt die Weiterbildungsprämie? 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung, 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung. Insgesamt also bis zu 2.500 €. Die beiden Tranchen werden separat beantragt und ausgezahlt – nach der Abschlussprüfung gibt es die 1.500 € nicht automatisch, Du musst einen zweiten Antrag stellen.
Wie beantrage ich die Weiterbildungsprämie? In vier Schritten: 1. Prüfungsbescheinigung beim Träger anfordern. 2. Antrag schriftlich (formlos oder mit AfA-Formblatt) an die zuständige Agentur für Arbeit. 3. 12-Monats-Frist ab Prüfungstag beachten. 4. Die AfA überweist nach Bewilligung direkt auf Dein Konto – meistens innerhalb von 4 bis 8 Wochen.
Wann wird die Weiterbildungsprämie ausgezahlt? Typischerweise 4 bis 8 Wochen nach Eingang des Antrags bei der Agentur für Arbeit. Der Betrag wird direkt auf Dein Bankkonto überwiesen. Du musst keine Verwendung nachweisen und keine Quittungen einreichen. Die Prämie steht Dir zur freien Verfügung.
Ist die Weiterbildungsprämie steuerfrei? Ja. Die Weiterbildungsprämie ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Du musst sie nicht in der Steuererklärung als Einnahme angeben, sie zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen. Auch ist sie anrechnungsfrei zu Arbeitslosengeld 1, Bürgergeld und anderen Sozialleistungen.
Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld? Die Weiterbildungsprämie ist eine Einmalzahlung nach bestandener Prüfung (1.000 € + 1.500 €). Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss von 150 € während der Maßnahme, nur für ALG- oder Bürgergeld-Empfänger:innen. Beide sind in § 87a SGB III geregelt, aber unterschiedliche Leistungen.
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2.500 € on top sind ein guter Grund, den Antragsweg sauber zu gehen. Lass uns gemeinsam herausfinden, was bei Dir konkret rauskommt.


