Prüfungsordnung
Analytics & Reporting – Focus Power BI

I. Training

Analytics & Reporting – Focus Power BI

• Kapitel 1: Einführung in Power BI
• Kapitel 2: Datenaufbereitung und Visualisierung
• Kapitel 3: Dashboards und Data Storytelling
• Kapitel 4: Fortgeschrittene Themen und Abschlussprojekt


Die detaillierten Inhalte und Qualifikationsziele des Trainings sind in dem zugehörigen Curriculum zu finden.

II. Prüfungsordnung

§ 1: Zweck der Prüfung

  1. Die Prüfung des unter I. genannten Trainings wird durch ein Online-Quiz in der Lernumgebung der StackFuel GmbH durchgeführt und bildet den ordnungsgemäßen Abschluss der durchgeführten Qualifizierung.
  2. Mit der Prüfung wird festgestellt, ob der/die Teilnehmende die Qualifikationsziele erreicht hat, die in
    dem zugehörigen Curriculum definiert ist.
  3. Die Prüfung ist eine qualitative Prüfung.

§ 2: Zulassung zur Prüfung

  1. Zugelassen zu der Prüfung wird der/die Teilnehmende, welche zum Zeitpunkt der Prüfung die Kapitel 1 – 4 absolviert haben.
  2. Die Bereitstellung der Prüfungssoftware in der Lernumgebung erfolgt durch die StackFuel GmbH. Die Durchführung, sowohl zeitlich als auch örtlich, obliegt dem/der Teilnehmenden. Die Durchführung muss innerhalb des regulären Trainingszeitraum oder in einer Trainingsverlängerung stattfinden..

§ 3: Bewertung der Prüfung

Für die Bewertung wird zwischen „bestanden“ und „nicht bestanden“ unterschieden. Eine Benotung von Leistungen wird nicht vorgenommen. Der/die Teilnehmende bekommen nach dem Absenden der Prüfung das entsprechende prozentuale Endergebnis angezeigt, sowie die nötigen prozentualen Punkte.

§ 4: Art und Bestehen der Prüfung

  1. Die qualitative Prüfung besteht aus einem Abschlussquiz.
  2. Für das Abschlussquiz stehen dem/der Teilnehmenden pro Versuch 45 Minuten zur Verfügung, um alle Fragen zu beantworten und das Ergebnis abzusenden.
  3. Das Abschlussquiz gilt als bestanden, wenn die prozentuale Punktzahl von mindestens 70 % erreicht
    wurden.
  4. Beim Nichtbestehen des Abschlussquiz kann der/die Teilnehmende das Abschlussquiz ein zweites (1. Wiederholung) und ein drittes Mal (2. Wiederholung) durchführen. Ein 4. Versuch (3. Wiederholung) ist ausgeschlossen. Hat der/die Teilnehmende beim 3. Versuch nicht erfolgreich bestanden, ist ein erfolgreicher Abschluss mit Trainingszertifikat ausgeschlossen. Die Wertung einer weiteren Übermittlung einer Lösung wird nicht akzeptiert.
  5. Zur Wertung wird das Beste der maximal drei Versuche gewertet. Bei gleichbleibendem Endergebnis
    wird das letzte übermittelte Ergebnis als ausschlaggebend gewertet.
  6. Die Prüfungsleistung ist als Selbstleistung zu erbringen und muss als solche anerkannt werden. Gleiches ist auch auf die Lerninhalte und alle zugehörigen Unterlagen anzuwenden.
    a. Eine Hilfestellung oder Durchführung von dritten Personen wird als Täuschung gewertet und
    führt zu einem Verstoß.
    b. Eine Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmenden ist in dem Rahmen gestattet, solange keine
    Lerninhalte vervielfältigt, kopiert, übertragen oder genutzt werden. Eine Kopie von Lerninhalten und Prüfungsleistungen ist unzulässig und wird ebenso als Täuschungsversuch gewertet.
  7. Das Bestehen des Abschlussquiz im Abschlussprojekt ist Voraussetzung für die Erteilung eines Trainingszertifikats. Bei wiederholtem Nichtbestehen wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, sofern
    alle weiteren Bedingungen hierfür erfüllt sind.

§ 5: Täuschung und Ordnungsverstoß

  1. Beim Versuch, das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen, wird der/die Prüfungsteilnehmende von der Fortsetzung der Prüfung bzw. des Trainings ausgeschlossen oder eine Wiederholung
    des Termins nicht gestattet. Die Verantwortlichen von der StackFuel GmbH entscheiden, ob der Ausschluss von der Prüfung bestätigt wird. In diesem Fall wird kein Zertifikat ausgestellt. Das Ausstellen
    einer Teilnahmebestätigung ist nur möglich, solange die selbsterbrachten Leistungen den Mindestvoraussetzungen für das Abschlussdokument genügen.
  1. Wird der Ausschluss nicht bestätigt, kann der/die Prüfungsteilnehmende zum nächstmöglichen Prüfungstermin erneut gebührenfrei teilnehmen.
  1. Die Entscheidung ist dem/der Prüfungsteilnehmenden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen.

§ 6: Ungültigkeit von Prüfungsleistungen

  1. Hat der/die Prüfungsteilnehmende bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst
    nach Aushändigung des Trainingszertifikats bekannt, so kann das Zertifikat zurückgezogen werden.
    Gegebenenfalls kann die Prüfungsleistung für nicht ausreichend und die Prüfung für nicht bestanden
    erklärt werden.
  2. Waren die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung nicht erfüllt, ohne dass der/die Prüfungsteilnehmende hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zertifikats bekannt, so entschädigt das Bestehen der Prüfung das Defizit der Zulassungsvoraussetzungen. Wurde die
    Zulassung zur Prüfung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, so können die Teilprüfungen bzw. die Prüfung für
    „nicht ausreichend“ und damit für „nicht bestanden“ erklärt werden.
  3. Vor einer Entscheidung ist dem/der Prüfungsteilnehmenden Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
  4. Das unrichtige Zertifikat ist einzuziehen und gegebenenfalls ein Neues zu erstellen. Eine Entscheidung
    nach Abs. 1 & 2 ist nach einer Frist von 5 Jahren ab dem Ausstelldatum des Zertifikats ausgeschlossen.

§ 7: Trainingszertifikat, Teilnahmebestätigung

  1. Nach bestandener Prüfung erhält der/die Prüfungsteilnehmende ein Trainingszertifikat, dass berechtigt, die erworbene Qualifikationsbezeichnung zu führen. Besteht der/die Prüfungsteilnehmende die
    Prüfung nicht oder tritt nicht an, kann der/die Teilnehmende, unter Erfüllung der anderen Voraussetzungen, sich aber weiterhin für eine Teilnahmebestätigung qualifizieren.
  2. Grundlage für das Ausstellen eines Abschlussdokuments ist ebenfalls die entsprechende Bearbeitung
    der Lerninhalte:
    a. Für die Teilnahmebestätigung ist die Bearbeitung von min. 50 % der Lerninhalte des in § 1 genannte Kapitel nötig.
    b. Für das Trainingszertifikat ist die Bearbeitung von 100 % der Lerninhalte des in § 1 genannte
    Kapitel nötig.

§ 8: Einsichtnahme

Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens kann innerhalb von zwei Monaten Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen beantragt werden. Die StackFuel GmbH bestimmt Zeit und Ort der Einsichtnahme. Die Anfertigung von
Abschriften und Fotokopien ist nicht zulässig.

§ 9: Widerspruchsfrist

Die Widerspruchsfrist endet zwei Monate nach Beendigung der Prüfung. Der Widerspruch ist schriftlich bei der
StackFuel GmbH innerhalb der vorgesehenen Frist einzureichen.

§ 10: Aufbewahrungsfrist

Die Prüfungsunterlagen werden nach Abschluss der Prüfung 10 Jahre durch die StackFuel GmbH aufbewahrt.

§ 11: Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg

§ 12: Inkrafttreten

  1. Die Prüfungsordnung tritt am 01.05.2022 in Kraft.
  2. Die Prüfungsordnung gilt für alle Prüfungsteilnehmenden, die ab dem 01.05.2022 das Analytics & Reporting – Focus Power BI Training begonnen haben.
Das letzte Update wurde am 23/05/2024
durch Jeremias Debatin durchgeführt
The latest Update was made at 23/05/2024
by Jeremias Debatin
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