Qualifizierungschancengesetz
Alles auf einen Blick

Wir beraten Dich hierzu gern persönlich!
Qualifizierungschancengesetz:
Antrag stellen, Voraussetzungen, Umschulungen
Boost fürs Weiterbildungsbudget
Oft sind Weiterbildungen und Umschulungen relativ teuer. Das Qualifizierungschancengesetz der Bundesagentur für Arbeit gibt Dir die Chance, Deine Mitarbeitende fit für die digitale Arbeitswelt von morgen zu machen und Deine Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Du wirst finanziell darin unterstützt, die Kompetenzen Deiner Mitarbeitenden zu fördern und Dich für den Strukturwandel mit geförderten Weiterbildungen oder Umschulungen zu rüsten. Die finanziellen Hilfen bestärken Dich darin, langfristig in Deine bestehenden Arbeitnehmenden zu investieren.
Push für neue Kompetenzprofile
Das Qualifizierungschancengesetz ist als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Mit der Erhöhung der staatlichen Förderleistungen und einer Erweiterung des förderbaren Personenkreises stärkt die Bundesregierung erstmals Beschäftigte darin, sich fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen. Ein neuer Baustein im Qualifizierungschancengesetz ist das Recht auf Weiterbildungsberatung. Arbeitgeber wenden sich dazu an den Arbeitgeber-Service (AGS) und Arbeitnehmende an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Kostenfreie Broschüre mit Tipps & Tricks
Lade Dir jetzt unsere kostenlose Broschüre zu unseren durch das Qualifizierungschancengesetz geförderten Umschulungen und Weiterbildungen herunter.


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StackFuel und das Qualifizierungschancengesetz
- Übernahme der Weiterbildungskosten von bis zu 100 %
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 %
- Qualifizierung des bestehenden Personals
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
- Kostenlose Weiterbildungsberatung
Dein Weg zur geförderten Weiterbildung 2023
In diesem kostenlosen On-Demand-Webinar geben wir Dir alle relevanten Informationen zum Qualifizierungschancengesetz (Voraussetzungen und Antrag) an die Hand und erklären, wie Du Deine Förderung beantragen kannst.


Wer wird vom Qualifizierungschancengesetz gefördert?
- Arbeitnehmende – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
- Arbeitnehmende, die sich innerhalb des Unternehmens neuorientieren oder weiterentwickeln möchte
- Arbeitnehmende, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
- Menschen in Engpassberufen, bei denen Fachkräftemangel besteht
Verbesserte Förderung
Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“, das am 29. Mai 2020 in Kraft getreten ist, sind vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen, um die Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmenden weiter deutlich zu verbessern. Seit 2021 können durch das Qualifizierungschancengesetz Förderleistungen für eine größere Anzahl an Beschäftigten auch als Sammelantrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht und bewilligt werden.
Weiterbildungszuschüsse
Ab dem 1. Oktober 2020 gilt ein Transformationszuschuss, der die Erhöhung der Förderung von Weiterbildungskosten sowie Lohnkostenzuschüsse für alle Unternehmensgrößen unter bestimmten Voraussetzungen möglich macht: +5 % bei Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen +20 %, wenn mind. 10 % der Beschäftigten den betrieblichen Anforderungen nicht oder nicht mehr entsprechen und ein Qualifizierungsplan erstellt wird
Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“, das am 29. Mai 2020 in Kraft getreten ist, sind vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen, um die Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmenden weiter deutlich zu verbessern. Seit 2021 können Förderleistungen für eine größere Anzahl an Beschäftigten auch als Sammelantrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht und bewilligt werden.
Ab dem 1. Oktober 2020 gilt ein Transformationszuschuss, der die Erhöhung der Förderung von Weiterbildungskosten sowie Lohnkostenzuschüsse für alle Unternehmensgrößen unter bestimmten Voraussetzungen möglich macht: +5 % bei Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen +20 %, wenn mind. 10 % der Beschäftigten den betrieblichen Anforderungen nicht oder nicht mehr entsprechen und ein Qualifizierungsplan erstellt wird
Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“, das am 29. Mai 2020 in Kraft getreten ist, sind vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen, um die Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmenden weiter deutlich zu verbessern. Seit 2021 können Förderleistungen für eine größere Anzahl an Beschäftigten auch als Sammelantrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht und bewilligt werden.
Ab dem 1. Oktober 2020 gilt ein Transformationszuschuss, der die Erhöhung der Förderung von Weiterbildungskosten sowie Lohnkostenzuschüsse für alle Unternehmensgrößen unter bestimmten Voraussetzungen möglich macht: +5 % bei Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen +20 %, wenn mind. 10 % der Beschäftigten den betrieblichen Anforderungen nicht oder nicht mehr entsprechen und ein Qualifizierungsplan erstellt wird
Wer und was werden vom Qualifizierungschancengesetz 2023 gefördert?
Die Fördermöglichkeiten berufen sich auf eine Anpassungsqualifizierung nach Qualifizierungschancengesetz § 82 SGB III.
- Bis zu 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten
- Bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss für Arbeitgeber oder bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen z. B. Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf Externenprüfung
- Bis zu 50 % Übernahme der Weiterbildungskosten oder is zu 100 % für Mitarbeitende ab 45 Jahren oder mit schwerer Behinderung
- Bis zu 50 % Arbeitsentgeltzuschuss für Arbeitgeber oder bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen z. B. Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf Externenprüfung
- Bis zu 25 % Übernahme der Weiterbildungskosten
- Bis zu 25 % Arbeitsentgeltzuschuss für Arbeitgeber
- Bis zu 15 % Übernahme der Weiterbildungskosten oder bis zu 20 % bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
- Bis zu 15 % Arbeitsentgeltzuschuss für Arbeitgeber oder bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen z. B. Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf Externenprüfung
Wir beraten Dich hierzu gern persönlich!
Welche Voraussetzungen
musst Du für das Qualifizierungschancengesetz erfüllen?
- Die Weiterbildung muss außerhalb des Betriebes oder durch zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt werden.
- Der Bildungsträger und die Maßnahme müssen AZAV zertifiziert sein. StackFuel erfüllt beide Bedingungen.
- Die Qualifizierungsmaßnahme muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten aufweisen.
- Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.
- Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln, die über rein arbeitsplatzbezogene und kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Qualifizierungschancengesetz geförderte Umschulungen und Weiterbildungen
StackFuel ist Dein idealer Partner mit durch das Qualifizierungschancengesetz geförderte Umschulungen und Weiterbildungen. Wir haben uns speziell auf digitale Qualifizierungsprogramme für Data Analytics, Data Science und künstliche Intelligenz spezialisiert. Unsere Trainings sind nach AZAV und ZFU zertifiziert und damit förderfähig. Ergreife jetzt Deine Chance und mache Dein Unternehmen und Deine Beschäftigenden fit für die digitale Zukunft von morgen.

- Suchen Dir einen zertifizierten Weiterbildungsträger wie bspw. StackFuel, der die Voraussetzungen erfüllt.
- Ermittle den Weiterbildungsbedarf in Deinem Unternehmen.
- Kläre die Weiterbildungsbereitschaft mit den betroffenen Mitarbeitenden ab.
- Stimme die Förderung mit dem Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit ab und stelle einen Antrag.
- Lege die zielgerichteten Weiterbildungen und Umschulungen mit Deinen Mitarbeitenden fest.
- Nutze die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz und spare wertvolle Kosten.
- Profitiere von top-qualifizierten und motivierten Mitarbeitenden.
Diese Unternehmen vertrauen auf uns.
