Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“, das am 29. Mai 2020 in Kraft getreten ist, sind vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen, um die Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmenden weiter zu verbessern. Für 2021 ist es geplant, Förderleistungen für eine größere Anzahl an Beschäftigten auch als Sammelantrag bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen zu können.